BG Bau

Baustelle trifft Winter

BG Bau, Winter
Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau: „Unternehmen und Beschäftigte müssen gemeinsam darauf achten, die Arbeitsbedingungen den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Schon kleine Maßnahmen, wie klare Abläufe, geeignete Schutzausrüstung und Aufwärmzeiten, verhindern Unfälle und reduzieren Gesundheitsrisiken.“ (Bild: BG Bau)

Eisige Temperaturen, rutschige Flächen und schlechte Sicht: Wer im Winter draußen arbeitet, ist höheren Gesundheits- und Unfallrisiken ausgesetzt. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zeigt, wie sich die Gefährdungen minimieren lassen, damit Beschäftigte auch bei Minusgraden sicher arbeiten können und gesund bleiben.

Die BG Bau rät Unternehmen, Baustellen frühzeitig auf die Witterungsbedingungen im Winter vorzubereiten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen die Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten ermittelt und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Ausreichende Beleuchtung

Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung benötigen Verkehrswege eine Helligkeit von mindestens 20 Lux und Arbeitsplätze je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux.

Sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze

Wege auf die Baustelle und zum Arbeitsplatz sind regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf von Schnee, Matsch und Verunreinigungen zu befreien. Verkehrswege sind zu entwässern und zu befestigen. Dafür eignen sich zum Beispiel Schotter oder rutschhemmende Matten. Auch auf Gerüsten ist für einen rutschfreien Untergrund zu sorgen. Ganz besonders ist auf die Sicherung von nicht durchtrittsicheren Lichtbändern auf Dächern zu achten. Diese sollten abgesperrt, abgedeckt oder mit Netzen gesichert werden, da sie bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr erkennbar sind und so zur Absturzfalle werden können.

Warme Pausenräume und Toiletten

Beheizte Aufenthaltsräume bieten die Möglichkeit, die Kleidung zu wechseln, zu trocknen und aufzubewahren und sich zwischendurch aufzuwärmen. Gemäß Technischer Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur sind für Pausenräume und Toiletten 21 Grad Celsius erforderlich.

Arbeiten anpassen

An besonders kalten Tagen sollten bewegungsarme Tätigkeiten oder Arbeiten in Zwangshaltung vermieden werden. Wenn möglich, sollten sich Beschäftigte bei Arbeiten im Freien abwechseln oder Tätigkeiten in wärmere Bereiche, zum Beispiel ins Gebäudeinnere oder in eine beheizte Fahrerkabine, verlegen. Beschäftigten sollten regelmäßige Arbeitsunterbrechungen und Pausen zum Aufwärmen ermöglicht werden.

Witterungsangepasste Bekleidung

Sie bietet Beschäftigten am Bau Schutz vor Kälte, Wind und Nässe. Neben Jacken, Hosen, Winterschuhen, Mützen und Handschuhen kann beim Arbeiten im Freien auch Thermounterwäsche sinnvoll sein. Für Kälte- und Wetterschutzkleidung ist gemäß DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention der Arbeitgeber zuständig.

Fahrzeuge winterfit machen

Dazu gehören Winterreifen mit ausreichendem Profil, Frostschutzmittel im Scheibenwischwasser sowie Eiskratzer und Schneebesen im Fahrzeug. In bergigen Regionen ist zusätzlich der Einsatz von Schneeketten ratsam.

 

Unterstützung für den Arbeitgeber

Die seit August verfügbare Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien unterstützt Arbeitgeber dabei, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch Witterungseinflüsse systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Die zeitgleich vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) dazu veröffentlichte Empfehlung zur Beurteilung der Gefährdungen durch Kälte enthält zahlreiche praktische Maßnahmen, mit denen Tätigkeiten unter freiem Himmel im Winter sicherer werden.

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