Arbeitssicherheit

Das gilt für Baustellen im Herbst und Winter

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bild: BG Bau

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) rät Unternehmen, im Herbst und Winter verstärkt auf sichere Verkehrswege und gute Sichtbarkeit zu achten. Auf Baustellen sollte die Warnkleidung mindestens der Klasse 2, auf Straßenbaustellen muss sie der Klasse 3 entsprechen. Je höher die Klasse, desto größer sind die reflektierenden und fluoreszierenden Textilflächen. Besteht die Warnkleidung aus wind- und wasserdichten, atmungsaktiven Materialien, schützt sie außerdem auch vor Kälte und Nässe.

Um die Rutsch- und Sturzgefahr zu verringern, müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege – auch Gerüste, Laufstege und Treppen – regelmäßig gereinigt und Sicherheitsschuhe mit stark profilierter Sohle getragen werden. Reicht das Tageslicht auf der Baustelle nicht mehr aus, ist eine künstliche Beleuchtung unerlässlich. Verkehrswege benötigen Lichtquellen mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 20 Lux, Arbeitsbereiche je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux.

Für einen zuverlässigen Einsatz müssen Lichtquellen regelmäßig gewartet und gereinigt werden. Alles Wesentliche rund um die künstliche Beleuchtung auf Baustellen ist im BG BAU-Baustein A 024 zusammengefasst (weitere Informationen unter www.bgbau.de/herbst-winter).