Elektrischer Straßenfertiger

Dynapac SD25 80C e gewinnt VDBUM-Förderpreis

Dynapac
Praxiseinsatz des SD25 80C e in den Niederlanden. (Bild: Dynapac)

Diese Auszeichnung bestätigt unseren Anspruch, leistungsstarke und zugleich nachhaltige Lösungen für den Straßenbau zu entwickeln“, sagte Produktmanager Marten Buse, der für Dynapac quasi die Goldmedaille für den 1. Platz in der Kategorie „Entwicklungen aus der Industrie“ des VDBUM-Förderpreises entgegengenommen hat.

Das Herzstück der Maschine ist die Elektrifizierung der zweiten Generation mit einem Gesamtwirkungsgrad von mehr als 65 %. Fünf elektrisch geregelte Antriebe sorgen für eine präzise, effiziente und bedarfsgerechte Leistungsübertragung. Unabhängige Praxistests bestätigen eine Einbauleistung von 900 t pro Akkuladung. Je nach Einsatzbedingungen ermöglicht das Batteriesystem eine Betriebsdauer von 8 bis 10 h. „Das ist ausreichend für einen typischen Arbeitstag ohne Zwischenladung und steht vergleichbaren Dieselmaschinen in nichts nach,“ sagt Produktmanager Marten Buse. Technologische Basis ist Dynapacs neueste SD- und XD-Fertigergeneration. Sie ist konsequent auf Modularität und Zukunftsfähigkeit ausgelegt und ermöglicht die Integration weiterer digitaler und nachhaltiger Technologien. Der elektrische Großfertiger ist – unter anderem in den Niederlanden und Schweden – bereits erfolgreich im Praxiseinsatz und beweist, dass elektrische Antriebstechnologie im Straßenbau keine Zukunftsvision mehr ist, sondern gelebte Realität. Buse: „Mit dem SD25 80C e setzen wir ein klares Zeichen für die Zukunft des Straßeneinbaus und unterstreichen unsere Rolle als Innovationsführer in der Branche.“

Vorteile bei Ausschreibungen und Abschreibung

Vor dem Hintergrund der zunehmenden CO2-Bepreisung in öffentlichen Ausschreibungen unterstreicht der Anbieter mit dem SD25 80C e „einen klaren wirtschaftlichen Vorteil“. Bauunternehmen profitieren demnach nicht nur von weniger direkten Emissionen, sondern auch von geringeren Betriebs- und Energiekosten sowie von verbesserten Umweltkennzahlen bei der Angebotskalkulation. Und nicht nur das: Dynapac verweist darauf, dass das Bundesfinanzministerium erst kürzlich die schnelle Abschreibung für sämtliche Elektrofahrzeuge bestätigt hat. Das schließt ausdrücklich auch Fahrzeuge ohne Straßenzulassung ein. Nach § 7 Absatz 2a EStG können bereits im 1. Jahr 75 % der AHK abgeschrieben werden. Der Abschreibungsbetrag bezieht sich auf die Anschaffungskosten und nicht auf den Restwert.