BG Bau

Förderprogramm wird ausgebaut

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Bild: BG Bau

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) baut ihr Förderprogramm aus: Neue förderfähige Produkte für den Arbeitsschutz sowie vereinfachte Bedingungen und angepasste Strukturen setzen zusätzliche Anreize für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft. Gleichzeitig sind zum 30. Juni 2026 mehrere bestehende Prämien ausgelaufen. Es gelten jedoch Übergangsregelungen.

Die BG Bau passt ihr Förderprogramm fortlaufend an aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz an, um technische Neuerungen und veränderte Arbeitsverfahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund führt sie zwei neue Arbeitsschutzprämien ein. Gefördert werden Drohnen und temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. „Mit den neuen Prämien stärken wir gezielt den präventiven Arbeitsschutz in unseren Mitgliedsunternehmen und unterstützen sie dabei, in sichere Lösungen zu investieren“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.

Drohnen

In der Bauwirtschaft können Drohnen eine wirksame Arbeitsschutzlösung sein, indem sie gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten übernehmen und so die Sicherheit erhöhen, etwa bei Einsätzen an Dächern und Fassaden, in Schächten und Kanälen oder in belasteten Bereichen. Darum hat die BG Bau diese Technik in ihren Förderkatalog aufgenommen. Seit 1. Juli 2026 bezuschusst sie sowohl die Anschaffung von Drohnen als auch den Erwerb eines Drohnen-Führerscheins sowie die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Förderung erfolgt beitragsabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.

Temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen

Absturz- und Durchsturzunfälle zählen zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle am Bau. Technische Schutzsysteme leisten einen entscheidenden Beitrag, diese zu verhindern. Deshalb fördert die BG Bau seit 1. Juli 2026 die Anschaffung temporärer Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten sowie temporärer Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen. Die Förderung kann beitragsabhängig sowie beitragsunabhängig erfolgen. Im Falle einer beitragsabhängigen Förderung erstattet die BG Bau auf Antrag 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.000 Euro. Bei einer beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro bekommen.

Vereinfachte Bedingungen bei der beitragsabhängigen Förderung

Parallel zur Einführung neuer Prämien hat die BG Bau ihre Förderbedingungen überarbeitet, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und den Zugang zu den Arbeitsschutzprämien zu erleichtern. Durch die Neuausrichtung können viele Unternehmen zukünftig eine höhere Fördersumme in Anspruch nehmen. Dafür wurden die Förderstufen der beitragsabhängigen Förderung neu strukturiert. Statt fünf Stufen gibt es seit 1. Juli 2026 nur noch vier. Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag und ist wie folgt gestaffelt:

  • Stufe A: Mitgliedsbeitrag 100 bis 1.000 Euro, Förderung bis zu 250 Euro
  • Stufe B: Mitgliedsbeitrag 1.001 bis 25.000 Euro, Förderung bis zu 5.000 Euro
  • Stufe C: Mitgliedsbeitrag 25.001 bis 100.000 Euro, Förderung bis zu 10.000 Euro
  • Stufe D: Mitgliedsbeitrag ab 100.001 Euro, Förderung bis zu 20.000 Euro.

„Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Unternehmen in einen wirksamen Arbeitsschutz investieren können und sie dabei finanziell noch besser unterstützen, deshalb gestalten wir unser Förderprogramm nicht nur einfacher, sondern auch leistungsstärker“, sagt Wellnhofer.

Weitere Informationen: www.bgbau.de/praemien