Baustreitigkeiten

Konflikte am Bau per Schlichtung schneller und kostengünstiger lösen

Die Lage auf vielen Baustellen ist angespannt. Viel zu oft eskalieren Konflikte und es kommt zu Streitigkeiten, die vor staatlichen Gerichten landen. Alternative: Eine Schlichtung spart Zeit, Geld und Nerven.

Während Gerichtsprozesse meist sehr lange dauern, unterstützt das Schlichtungsverfahren die Parteien, Konflikte am Bau unkompliziert und rechtssicher zu lösen. (Bild: Arge Baurecht/Adobe)

Für die Beteiligten sei ein Rechtsstreit zumeist reine Ressourcenverschwendung, sagt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Böttger von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Böttger ist einer der Autoren der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau). Das Regelwerk umfasst verschiedene Verfahren für die außergerichtliche Streitbeilegung, darunter Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsverfahren. Je nach Schweregrad des Konflikts kann ein passendes Verfahren gewählt werden.

An Baustreitigkeiten sind meist nicht nur ein Kläger und ein Beklagter beteiligt, sondern häufig eine ganze Reihe von Streitenden. Subunternehmer etwa haben in einem Verfahren gegebenenfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie die Streitparteien selbst. Und nicht selten wollen auch alle mitreden und zum Beispiel zu einem Gutachten Stellung nehmen. Solche Konflikte am Bau sind komplex, eine gerichtliche Klärung ist entsprechend langwierig. „Drei bis vier Jahre sind keine Seltenheit, das ist bei laufenden Bauvorhaben verheerend“, sagt Böttger. „Vielen Baubeteiligten geht in dieser Zeit die Puste aus, die Prozesse werden am Ende oft wegen Erschöpfung der Parteien durch einen Vergleich beendet. In vielen Fällen wäre eine Schlichtung der bessere Weg.“

Ziel ist eine Einigung mithilfe einer Schlichtungsperson. Diese moderiert den Konflikt und bringt die festgefahrene Kommunikation wieder in Gang. Das unkomplizierte und vom Aufwand her überschaubare Verfahren hilft den Parteien, gemeinsam gangbare und faire Lösungen zu erarbeiten. Nachdem eine Partei das Verfahren eingeleitet hat, trägt die Schlichtungsperson aktiv zur Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts bei, etwa durch Baustellenbesuche oder Konsultation von Sachverständigen. „Der Aufwand kann flexibel dem Volumen des Streitthemas angepasst werden. So entsteht eine sachliche Grundlage für das weitere Vorgehen“, erläutert Böttger.

Kern ist die gemeinsame Schlichtungsverhandlung, die direkt auf der Baustelle stattfinden kann. Die Beteiligten identifizieren die Konfliktthemen, diskutieren diese faktenorientiert und entwickeln gemeinsam Lösungswege. Sehr oft einigen sich die Parteien in der Schlichtung. Die Vereinbarungen werden dann schriftlich fixiert und von allen unterzeichnet. Kommt es nicht zu einer Einigung, unterbreitet die Schlichtungsperson einen schriftlich begründeten Schlichtungsvorschlag.

Diese ist wirklich nur ein Vorschlag, kein Urteil. Er hat keine verbindliche Kraft, ist aber rechtlich fundiert und kann auch entsprechend begründet werden. Wird der Vorschlag nicht (in der Regel) binnen zwei Wochen nach jeweiliger Zustellung angenommen, gilt er als abgelehnt. Die Parteien können dann weiterstreiten, den Schlichtungsvorschlag aber auch modifizieren und sich anderweit einigen. Der Schlichtungsvorschlag wird jedoch häufig als richtig empfunden und angenommen.