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Neuer Asbest-Leitfaden verfügbar

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Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten. (Bild: BG Bau)

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat ihren Asbest-Leitfaden für das Bauen im Bestand überarbeitet. Anlass ist die geänderte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die im Bundesgesetzblatt 2025 Nr. 337 veröffentlicht wurde und seit dem 20. Dezember 2025 in Kraft ist.

Die Änderungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Neu ist unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Zudem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. Unternehmen müssen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen sowie entsprechende Qualifikationsnachweise und Nachweise über die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorlegen.

Der aktualisierte Leitfaden der BG Bau greift diese Änderungen auf und erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen praxisnah. Er unterstützt Unternehmen dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen.

„Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei den Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Mit unserem aktualisierten Asbestleitfaden wollen wir sie dabei unterstützen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umzusetzen“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.

Der Leitfaden steht hier zum Download bereit: Asbest beim Bauen im Bestand