Stufenstehleiter

Gute Verarbeitung gibt Sicherheit

(Bild: Layher)

Gewerbliche Nutzer dürfen Leitern gemäß TRBS 2121 Teil 2 nur dann als Arbeitsplatz einsetzen, wenn sie mit beiden Füßen auf einer Stufe mit mindestens 80 mm Auftrittsfläche oder einer Plattform stehen. Der württembergische Traditionsbetrieb Layher garantiert alle Sicherheitsvorschriften mit der beidseitig begehbaren Stufenstehleiter Topic 1043 mit 80 mm tiefen, geriffelten Stufen. Diese sorgen für ein bequemes und rutschsicheres Arbeiten gemäß R 12 auch bei Regen und Schmutz.

Im aufgeklappten Zustand bilden die oberen Stufen zudem eine große Ablagefläche, die zum Abstellen von Material und Werkzeug genutzt werden kann. Vier neue Leiterlängen machen den Einsatz noch flexibler. Bislang gab es die Leiter mit bis zu zwölf Stufen je Seite, künftig stehen auch Ausführungen mit 13 bis 16 Stufen je Seite zur Verfügung, inklusive Traverse als Basisverbreiterung. Damit sind Standhöhen bis 3,30 m möglich. Die Tragfähigkeit der Trittflächen entsteht durch die gute Kraftübertragung der vierfach verpressten Stufen und durch die Verwindungssteifigkeit der Wülste entlang der äußeren Holmwand.