Maschinentransport

Quartett setzt sich für sichere Verzurrungen ein

Obwohl Erdbaumaschinen täglich wie selbstverständlich hin und her transportiert werden, ist das Thema Ladungssicherung meist nur notwendiges Übel. Dabei wirkt sich die Qualität der Verzurrungen nicht nur auf die Sicherheit aus, sondern ist auch rechtlich relevant. Goldhofer, Kässbohrer, RUD und Max Wild nehmen sich diesem – eigentlich altbekannten – Dilemma jetzt gemeinsam an.

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Ein Musterbeispiel für eine normen- und gesetzeskonforme Verzurrung – Transportsicherung eines Kässbohrer Power Bully 12D auf einem Goldhofer Trailstar-Tieflader mithilfe von RUD-Zurrmitteln. (Bild: RUD)

Süddeutsche Allianz nennt das Quartett seinen Schulterschluss, mit dem es sich für eine konsequentere Ladungssicherung beim Straßentransport von Erdbaumaschinen einsetzt, und mit gutem Beispiel vorangehen möchte. Wohl wissend, dass das Thema erstens keineswegs neu ist und zweitens nicht nur Anwender betrifft. Im Gegenteil: „Wir sehen die Verantwortung ganz klar schon beim Fahrzeughersteller. Er muss sich bereits in der Entwicklung Gedanken über das Verladekonzept machen“, sagt Roman Ströbele von Kässbohrer Geländefahrzeug. Im Mittelpunkt für die Projektpartner steht dabei das Thema Zurrpunkte. Sie sind bei jeder Erdbaumaschine und jedem Transportfahrzeug Standard und sollten deshalb von Anfang integraler Bestandteil jeder verantwortungsvollen Fahrzeugkonstruktion sein, so eine zentrale Botschaft des Quartetts. „Richtige Ladungssicherung beginnt in der Entwicklungsphase“, betont Felix Maier von RUD.

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Auf der Bauma 2025 präsentierte die sogenannte Süddeutsche Allianz die musterhafte Ladungssicherung beim Schwerlasttransport von Baumaschinen. Zum Zusammenschluss gehören die Firmen Goldhofer, Kässbohrer Geländefahrzeug, der Anschlag- und Zurrmittelspezialist RUD Ketten Rieger & Dietz sowie das Bau- und Logistikunternehmen Max Wild. (Bild: RUD)

Tatsächlich fordern Experten schon lange, dieses Thema ernster zu nehmen und die Rechtslage lässt strenggenommen auch gar keinen Spielraum zu (siehe Kasten). Doch Theorie und Praxis klaffen nach Ansicht des Hersteller-Quartetts auseinander. So monieren die Verantwortlichen, dass Entwickler von Erdbaumaschinen und Schwerlasttransportern den normativen Rahmen von StVO und technischen Richtlinien mit fast schon traditioneller Regelmäßigkeit unterlaufen. Oftmals werde erst aus wiederkehrenden Fehlern gelernt. Zu diesen gehöre beispielsweise, dass Zurrpunkte neuentwickelter Fahrzeuge zwar normenkonform berechnet, die Berechnungen aber bei der nächsten Fahrzeuggeneration nicht erneuert und an veränderte Bedingungen angepasst werden.

„Bei manchen Fahrzeugen sind nach wie vor Zurrpunkte verbaut, deren Grundparameter vor 20 Jahren ermittelt wurden“, berichtet Maier. Dass die Maschinen in der Zwischenzeit größer, breiter und schwerer geworden sind – durch E-Akkus zum Teil sogar dramatisch schwerer – bleibe in solchen Fällen unberücksichtigt und werde oft erst durch kritische Nachfragen oder gar zurrpunktbedingte Unfälle in Erinnerung gerufen.

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Die Einhängebügel haben einen Schwenkradius von 180° und sind in der Ringebene bis zu 90° belastbar ist. (Bild: RUD)

Außerdem mangele es häufig an Qualität. Statt in hochwertige und zertifizierte Zurrpunktlösungen mit klar definierter Sicherungsleistung zu investieren, geben sich nach Ansicht der Allianz viele Hersteller mit vergleichsweise einfachen Ausbrennösen oder Ausbrennlöchern ohne Kennzeichnung, Herstellerhinweis oder definierte Zurrkraft zufrieden. Solche minderwertigen Lösungen weisen laut den Experten um Ströbele und Maier schon nach der ersten ernsthaften Belastung erhebliche Deformationen auf. Scharfe Kanten könnten obendrein die Zurrgurte und Zurrketten beschädigen. Bemerkenswert: Dass solche Produkte den normativen Vorgaben nicht entsprechen und vom Anwender eigentlich nachgebessert werden müssten, werde dabei „durchaus nicht unterschlagen“.

Denn die Zurrpunkte sind in den Betriebsanleitungen der Fahrzeuge ersichtlich. Allerdings brauche es Expertenwissen, um solche Defizite klar zu erkennen. Die meisten Anwender jedenfalls vertrauten im Alltag eher blind auf die Lösungen der Hersteller. Und das könne sich rächen. Kommt es nämlich trotz korrekter Verzurrung zu einem Schadensfall, weil die Zurrpunkte nicht standhalten, kann sich der Anwender nicht mit einem Verweis auf Versäumnisse des Herstellers aus der Affäre ziehen: „Bei einem Unfall haften Spediteur, Verlader und Fahrer immer mit“, erinnert Felix Maier an die Rechtslage. Die Schwäche eines Zurrpunkts wird demnach auch rechtlich zum Risiko für denjenigen, der auf ihn vertraut hat.

Dass Anwender so letztlich über weite Strecken allein gelassen werden, kritisieren die beteiligten Unternehmen der Süddeutschen Allianz nachdrücklich. Diese Misere ist ein zentraler Beweggrund ihres gemeinschaftlichen Engagements. „Als Hersteller von Schwerlasttransportfahrzeugen sind wir doch in erster Linie selbst dafür verantwortlich, dass eine Ladung sicher von A nach B gebracht werden kann“, sagt Florian Bischofberger von Goldhofer. Zurrmittelexperte Maier nimmt die kritisierten Hersteller gleichwohl auch ein Stück weit in Schutz. Seiner Beobachtung nach sind Entwicklungsingenieure insgesamt zu sehr mit anderen konstruktiven Fragen beschäftigt und zu wenig mit Ladungssicherungskonzepten und Zurrmittelberechnungen vertraut. „Ihnen die Aufgabe abzunehmen, neben ihrer Kerntätigkeit auch noch fachfremde, mit hoher Sicherheitsverantwortung verbundene Fragen lösen zu müssen, ist eine der zentralen Leistungen, die wir als Zurrmittelspezialisten anbieten“, sagt Maier und wirbt für die Partnerschaft mit einem Spezialisten wie RUD.

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Das Fahrzeug wurde mit schweißbaren Zurrpunkten vom Typ LPW (Lashing-Point-Welding) versehen. (Bild: RUD)

Konkret umgesetzt haben Kässbohrer und Goldhofer das übrigens am Kässbohrer Power Bully 12D und dem Goldhofer Trailstar-Tieflader. Beide Fahrzeughersteller suchten schon in der Entwicklungsphase die Zusammenarbeit mit den Zurrmittelexperten von RUD und statteten ihre Spezialfahrzeuge mit hochwertigen RUD-Zurrpunkten aus. Der Power Bully 12D wurde dabei mit schweißbaren Zurrpunkten vom Typ LPW Lashing-Point-Welding versehen, deren Einhängebügel einen Schwenkradius von 180° aufweist und in der Ringebene bis zu 90° belastbar ist. Beim Trailstar-Tieflader wurden in die Ladefläche Optilash-Fix-Zurrpunkte mit Führungskulisse integriert, die durch allseitige Belastbarkeit und hohe Korrosionsresistenz punkten und bei Bedarf einfach herausgezogen und belegt werden können.

Und das auch zur Realisierung flacher Zurrwinkel. Bei beiden Fahrzeugen wurde die jeweilige Zurrpunktlösung schon in der Entwicklungsphase und unter Berücksichtigung aller Worst-Case-Szenarien berechnet und auf alle relevanten Fahrzeugparameter abgestimmt. Die abgerundete Bauweise beider Zurrpunkte soll Beschädigungen der Zurrgurte oder Ketten vorbeugen. Die Stähle bieten demnach eine weitaus höhere Materialqualität als alle Ausbrennösen, und eine detaillierte und präzise dokumentierte Qualitätsprüfung sei ohnehin selbstverständlich. Auch verfügen beide Typen über eine klare Kennzeichnung der zulässigen Zurrkraft sowie eine individuelle Herstellercodierung, die eine lückenlose Nachverfolgung ermöglicht.

Dass damit Verzurrlösungen realisiert wurden, die allen normativen Anforderungen exakt entsprechen und dadurch die Voraussetzungen für eine optimale Ladungssicherung schaffen, hat dann auch das Bau- und Logistikunternehmen Max Wild überzeugt. Als vierter Partner im Quartett der Süddeutschen Allianz steht es dessen Angaben zufolge repräsentativ für die Anwenderseite, die stets auf sichere Transporte ihrer Kettenbagger, Radlader oder Straßenwalzen zum jeweiligen Einsatzort angewiesen ist und somit von Fortschritten beim Thema Ladungssicherung am meisten profitiert.

Die Rechtslage

Laut § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Ladungen beim Transport so gesichert sein, „dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“. Hierbei sind laut StVO „die anerkannten Regeln der Technik zu beachten“. Die Regeln für den Straßentransport von Erdbaumaschinen sind in der Technischen Richtlinie VDI 2700 sowie der europäischen Norm DIN EN 12195-1 hinterlegt. Daraus ergibt sich auch die Schlüsselstellung der Zurrpunktthematik. So schreibt VDI 2700 vor, dass sowohl die zu transportierende Erdbaumaschine als auch das Transportfahrzeug über geeignete Zurrpunkte verfügen müssen, während DIN EN 12195-1 diesbezüglich unter anderem die Berechnung der erforderlichen Sicherungskräfte normiert. Für die Zurrpunkte selbst sind die maßgeblichen Regeln der Technik in der internationalen Standardisierung ISO 15818:2017 sowie der europäischen Norm DIN EN 12640:2020-05 definiert. Diese Regularien legen beispielsweise fest, wie die Zurrpunkte positioniert und gekennzeichnet sein müssen und formulieren Anforderungen an Material, Mindestzurrkraft und Qualitätsprüfung. Dieser normativen Rahmen gilt bei Kontrollen oder Unfallrekonstruktionen als Referenz zur rechtlichen Beurteilung der Ladungssicherung.