Mögliche Patentrechtsverletzungen

Bobcat verklagt Caterpillar

Bobcat-Kompaktlader verfügen über eine Motorleistung von 17,5 kW bis 78,5 kW, eine Hubhöhe von bis zu 3,4 m und einer Kipplast von bis zu 3.175 kg. Bild: Bobcat/Doosan

Wie die Bobcat Company mitteilt, hat das Unternehmen mehrere Klagen wegen Patentrechtsverletzungen gegen Caterpillar Inc. eingereicht. Konkret geht es um bestimmte Kompaktlader, kompakte Raupenlader, Bagger, Radlader, Planierraupen und deren Komponenten. In allen Verfahren beantragt Bobcat Unterlassungsansprüche, Rückruf, Entfernung und Vernichtung patentverletzender Produkte sowie die Feststellung eines Anspruchs auf Schadensersatz dem Grunde nach.

Zwei Klagen sind beim einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court) eingegangen. Drei Klagen hat das Unternehmen bei deutschen Landgerichten eingebracht. Als Beklagte werden Caterpillar Inc., Caterpillar SARL, Zeppelin GmbH, Zeppelin Baumaschinen GmbH und Zeppelin Rental GmbH genannt.

Die Klagen machen einerseits die Verletzung der Europäischen Patente Nr. 2 162 311 (das „311-Patent“) und Nr. 2 347 054 (das „054-Patent“) geltend. Das 311-Patent trägt den Titel „Antriebsregelsystem für ein Fahrzeug und Verfahren“. Das 054-Patent trägt den Titel „Integrierte hydraulische oder elektrische Leitungs-Kupplung“. Weiter beklagt werden die Verletzung der Europäischen Patente Nr. 1 887 148 (das „148-Patent“), Nr. 2 255 258 (das „258-Patent“) und Nr. 3 535 458 (das „458-Patent“) geltend. Das 148-Patent trägt den Titel „Externe Steuerung für eine Arbeitsmaschine oder ein Fahrzeug“. Das 258-Patent trägt den Titel „Träger- und Baggersteuerungssystem und Verfahren“. Das 458-Patent trägt den Titel „System und Verfahren zur Festlegung einer Betriebszone für einen Hubarm“.

Bobcat-Sprecher Lukas Jungbauer teilt mit: „Die Bobcat Company ergreift diese rechtlichen Maßnahmen, um unsere patentierten Technologien zu schützen, fairen Wettbewerb zu verteidigen und die Innovation und Handwerkskunst zu bewahren, die unser Unternehmen seit mehr als 65 Jahren prägen. Die 14 Bobcat-Patente, die hier im Streit stehen, ermöglichen Funktionen wie Manövrierbarkeit, Leistung, Effizienz und Energieverbrauch. Sie sind grundlegend für die Stärke, Vielseitigkeit und Präzision unserer Maschinen sowie für die Zukunft der Bobcat-Innovation. Sie treiben den Fortschritt in unserer Produktpalette voran und machen jede Maschine würdig, die Bobcat-Marke zu tragen.“

In der dem bd baumaschinendienst vorliegenden Klageschrift heißt es wörtlich:

  • „CAT war ein später Teilnehmer im Markt für Kompaktlader. Es begann erst 1999 mit der Herstellung von Kompaktladern – etwa 40 Jahre nachdem Bobcat diesen Markt geschaffen hatte.“ (EDTX S. 7)

  • „Anstatt selbst zu innovieren, hat CAT sich dafür entschieden, die Innovationen von Bobcat zu übernehmen, um unfair mit Bobcat im Markt für Kompaktlader und im breiteren Markt für Kompaktmaschinen zu konkurrieren. Dies war bei CAT leider ein wiederkehrendes Muster.“ (EDTX S. 7)

  • „Wie in anderen Gerichtsverfahren offengelegt wurde, beobachtet CAT die Produkte seiner Wettbewerber genau, einschließlich deren Zerlegung im Rahmen des ‚New Product Introduction Process‘ […]. Wie von seinen eigenen Ingenieuren beschrieben, nutzt CAT einen ‚Low-Cost-Producer-Prozess‘, bei dem es nicht nur Wettbewerbsprodukte zerlegt, sondern diese auch inspiziert, betreibt und deren Funktionalität testet.“ (EDTX S. 8)

  • „CAT dokumentiert diese Prozesse umfassend, einschließlich instrumentierter Tests, um die Signale der Sensoren in den Produkten der Wettbewerber zu identifizieren, und fotografiert jeden Schritt des Zerlegungsprozesses. […] CAT erstellt sogar CAD-Zeichnungen einzelner Komponenten der Maschinen seiner Wettbewerber.“ (EDTX S. 8)

  • „CAT arbeitet daran, ‚fortschrittliche Technologien‘ in den Produkten seiner Wettbewerber zu identifizieren und potenziell zu übernehmen. […] Der Prozess von CAT zielt darauf ab, ‚nicht nur die Qualität – nur einer einzelnen Schraube einer Maschine – zu imitieren, sondern das gesamte System zu betrachten‘.“ (EDTX S. 8)

  • „CATs Nutzung so vieler patentierter Technologien von Bobcat entspricht seinem Muster und seiner Praxis, die Schlüsselmerkmale in den Produkten seiner Wettbewerber zu identifizieren und nachzuahmen.“ (EDTX S. 8)

  • „CAT hat die Praxis, Wettbewerber und deren Patente zu überwachen. […] CAT erhielt regelmäßig Berichte über Wettbewerberpatente, ‚überprüft Wettbewerberpatente, sobald sie eingehen‘, und führt zudem ‚eine monatliche Überprüfung‘ durch.“ (EDTX S. 14, ITC S. 20)

  • „Das verletzende Verhalten der Beklagten war und ist vorsätzlich, bewusst und absichtlich – ein Fehlverhalten, das über typische Patentverletzung hinausgeht…“ (EDTX S. 13)

In allen oben genannten Verfahren beantragt Bobcat Unterlassungsansprüche, Rückruf, Entfernung und Vernichtung patentverletzender Produkte sowie die Feststellung eines Anspruchs auf Schadensersatz dem Grunde nach.