BG Bau

Hautkrebs häufigste Berufskrankheit am Bau

BG Bau, UV-Strahlung
Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG Bau berät rund um das Thema UV-Strahlung und bietet ein Vorsorgeangebot zur Früherkennung von Hautkrebs. (Bild: BG Bau)

Wie das Bundesamt für Strahlenschutz feststellt, nimmt die Zahl UV-bedingter Hautkrebs-Erkrankungen seit Jahren zu. Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, haben ein besonders hohes Risiko an weißem Hautkrebs zu erkranken. Mit seinem Vorsorgeangebot berät der Arbeitsmedizinische Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (AMD der BG BAU) rund um das Thema UV-Strahlung. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte zu verringern und bösartige Hautveränderungen wie den Weißen Hautkrebs frühzeitig zu erkennen.

„Im vergangenen Jahr haben weit über 60.000 Beschäftigte von unserem Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Gebrauch gemacht“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des AMD der BG Bau. Die große Nachfrage aus den Betrieben zeige die Bedeutung des Themas für Unternehmen und Versicherte. „Die Angebotsvorsorge ist ein wirksames Instrument zur Vorbeugung von Weißem Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung, der seit einigen Jahren die häufigste angezeigte Berufskrankheit am Bau ist.“

Die Angebotsvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) zur Prävention von Weißem Hautkrebs darf nur von Fachärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden. „Der AMD der BG Bau bietet den Beschäftigten Beratungsgespräche und auf Wunsch auch Hautscreenings an. Die Diagnosen werden ausschließlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mitgeteilt. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat“, erklärt Wahl-Wachendorf.

Eine regelmäßige Vorsorge ist ein probates Mittel, um langfristig etwas für die Gesundheit zu tun. Denn wenn krebsverdächtige Hautveränderungen früh erkannt werden, gibt es gute Heilungschancen. Die BG Bau stellt ein Musteranschreiben zur Verfügung, mit dem Betriebe ihre Beschäftigten über die Angebotsvorsorge informieren können: www.bgbau.de/mitteilung/arbeitsmedizinische-regel-13-3/