KI am Bau – Regeln vor Tempo

Unsere Kolumne „Alles, was Recht ist“ schaut dorthin, wo Recht in der Bau- und Baumaschinenbranche wirkt: in Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Kurz, klar und praxisnah ordnet Fachanwältin Franziska Bouchard aktuelle Rechtsfragen ein und erklärt, wie sie sich auf unternehmerische Entscheidungen auswirken. Dieses Mal geht es um KI am Bau und die Bedeutung der seit Anfang August 2026 geltenden Transparenzpflichten für die Bauwirtschaft.
Wer derzeit eine Veranstaltung besucht oder eine Fachzeitschrift aufschlägt, kommt an Künstlicher Intelligenz kaum vorbei. KI soll Prozesse beschleunigen und endlich die langersehnte Digitalisierung vorantreiben. Die Erwartungen sind hoch, die Versprechen der Anbieter entsprechend groß. Auch ich reite für diese Ausgabe auf der KI-Welle mit – allerdings nicht ohne in gewohnter Manier den juristischen Zeigefinger zu heben. Zwei aktuelle Entwicklungen machen deutlich, dass bei aller Geschwindigkeit Transparenz und Verantwortung nicht vergessen werden dürfen.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Kapitels IV der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act). Für die Bau- und Immobilienwirtschaft ist vor allem Art. 50 AI Act von praktischer Bedeutung. Die Vorschrift verpflichtet Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme, den Einsatz Künstlicher Intelligenz offenzulegen. Auch synthetische Text-, Bild- oder Audioinhalte müssen unter den dort geregelten Voraussetzungen als KI-generiert erkennbar sein.
Dass es um mehr geht als bloße Kennzeichnung, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25). Ein auf einer Unternehmenswebsite eingesetzter Chatbot hatte unzutreffende Angaben zu Facharzttiteln ausgegeben. Der Betreiber wandte ein, nicht er selbst, sondern die KI habe die Information erzeugt. Das Gericht ließ dies nicht gelten. Ein in den geschäftlichen Internetauftritt eingebundener Chatbot handele nicht als eigenständiger Dritter. Das Unternehmen müsse sich seine Aussagen vielmehr als eigene geschäftliche Handlungen zurechnen lassen.
Fokus auf das zu lösende Problem
Neue Technologien brauchen klare Regeln und die Rechtsprechung ordnet die Verantwortung zu. So weit, so erwartbar. Weniger beliebt ist der hieraus resultierende Schritt, Governance im eigenen Unternehmen. Kein komplexes Bauvorhaben würde ohne Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Qualitätskontrollen und dokumentierte Prozesse funktionieren. Warum sollte ausgerechnet die Einführung von KI anders laufen? Governance kostet Zeit, erzeugt Diskussionen und liefert selten kurzfristige Erfolgsmeldungen. Sie entscheidet aber darüber, ob KI dauerhaft entlastet oder neue Risiken schafft.
Wer KI sicher einsetzen will, sollte deshalb nicht mit der Frage beginnen, welches Modell gerade besonders leistungsfähig ist. Die sinnvollere Frage sollte eher lauten: Welches Problem wollen wir überhaupt lösen? Erst wenn der Anwendungsfall feststeht, lässt sich beurteilen, welches System geeignet ist, welche Daten verwendet werden dürfen und welche Kontrollen erforderlich sind.
Akzeptanz statt Anordnung
Vor allem braucht es den offenen Austausch mit den Menschen, die später mit der KI arbeiten. Governance entsteht nicht allein durch Rundschreiben, Richtlinien oder Organigramme. Sie funktioniert nur, wenn Mitarbeitende verstehen, warum Regeln gelten und welche Risiken sie begrenzen sollen. Wer Governance ausschließlich von oben nach unten verordnet, darf sich nicht wundern, wenn die eigentliche Arbeit anschließend über private Accounts, kostenlose Tools und undokumentierte Workflows erfolgt. Schnelligkeit allein führt hier selten zum Ziel. Häufig ist es sinnvoller, einmal länger nachzudenken, als später aufwendig nachzusteuern. Wer dauerhaften Nutzen schaffen will, muss Technologie, Prozesse und Menschen zusammendenken. Alles, was Recht ist.