Warum Technik und Recht klare Schnittstellen brauchen

In unserer Kolumne „Alles, was Recht ist“ schauen wir dorthin, wo Recht in der Bau- und Baumaschinenbranche wirkt: in Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Dieses Mal geht Fachanwältin Franziska Bouchard auf die Frage ein: Wer darf eigentlich was? Anhand aktueller Rechtsprechung zeigt die Rechtsexpertin, warum klare Schnittstellen, frühzeitige Abstimmung und ein gemeinsames Verständnis von Verantwortung entscheidend für belastbare Projekte sind.
Hand aufs Herz: Begeisterung löst es selten aus, wenn in Bauprojekten die Anwälte dazukommen. Mehr Recht macht ein Projekt nicht automatisch besser. Zu spät gestellte Rechtsfragen machen es aber oft angreifbar. Genau an dieser Schnittstelle setzt das OLG Nürnberg an. In einem Verfahren zur Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen unterschied der Senat klar zwischen zulässiger technischer und organisatorischer Begleitung und rechtlicher Bewertung (OLG Nürnberg, Urt. v. 30.07.2026 – 3 U 313/26 UWG). Vergabeart, Losaufteilung, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie rechtliche Antworten auf Bieterfragen und Rügen wertete er als Rechtsdienstleistungen. Technische und administrative Unterstützung blieb dagegen möglich.

Wer darf eigentlich was?
Ganz einheitlich ist die Linie allerdings nicht. Das OLG Naumburg hat kurz zuvor großzügiger entschieden und die administrative Vergabebegleitung durch nicht anwaltliche Beschaffungsdienstleister weitergehend zugelassen (OLG Naumburg, Urt. v. 18.06.2026 – 9 U 8/26). Der Bundesgerichtshof setzt demgegenüber seit Jahren den Maßstab, dass eine Rechtsdienstleistung vorliegt, wenn ein konkreter Sachverhalt rechtlich unter Normen subsumiert wird und dies über eine bloß schematische Anwendung hinausgeht. Die sogenannte Skontoklausel-Entscheidung aus dem Jahr 2023 hat diesen Maßstab noch einmal deutlich gemacht (BGH, Urt. v. 09.11.2023 – VII ZR 190/22). Die Diskussion hierzu ist in der Branche mannigfaltig. Es würde jedoch zu kurz greifen, diese Rechtsprechung als Streit über Zuständigkeiten zu lesen. Für die Bau- und Vergabepraxis führt die Revierfrage nicht weiter. Niemand gewinnt ein besseres Projekt, nur weil Technik und Recht nebeneinanderstehen. Gute Beschaffung funktioniert dort, wo früh klar ist, wer welchen Beitrag leistet und wie die Schnittstellen dokumentiert werden.
Entscheidend ist das Zusammenspiel
Das gilt besonders dort, wo technische Anforderungen später rechtliche Wirkung entfalten. Ein Beispiel hierfür zeigt sich immer wieder in Krisenzeiten und volatilen Märkten. Der Umgang mit steigenden Preisen muss technisch geklärt sein, insbesondere, welche Risiken realistisch sind. Rechtlich muss geregelt werden, wie sie im Vergabeverfahren und später im Vertrag belastbar (bzw. überhaupt) abgebildet werden. Beides gehört zusammen. Die eine Perspektive ersetzt die andere nicht.
Der praktische Mehrwert liegt deshalb nicht in der Frage, wer „mehr darf“. Entscheidend ist, dass Auftraggeber, Planer, Projektsteuerer und Rechtsberater ihre Schnittstellen bewusst organisieren. Es geht weniger um Zuständigkeiten als um Verantwortung: Wer technische Entscheidungen trifft, trägt Verantwortung für technische Fragen. Wer rechtliche Bewertungen vornimmt, trägt Verantwortung für rechtliche Risiken. So entsteht keine Konkurrenz um Zuständigkeiten, sondern ein gemeinsamer Beitrag zum Projekt. Die Ausschreibung wird präziser, das Verfahren belastbarer und das Ergebnis tragfähiger. Technik und Recht konkurrieren nicht um dasselbe Mandat. Sie arbeiten an demselben Projekt. Alles, was Recht ist.